Die Wahl der Rechts- bzw. Organisationsform bildet nach dem Corporate-Governance-Bericht die Grundlage für die Steuerung verselbstständigter Einheiten des Bundes. Bei einer öffentlich-rechtlichen Rechtspersönlichkeit kann der Bund das Organisationsrecht der verselbstständigten Einheit festlegen, ausgerichtet auf seine spezifischen Bedürfnisse, insbesondere seine Informations- und Einflussrechte als Eigner. Dies wiederum ist weit weniger möglich bei den rein privatrechtlichen Rechtsformen wie z.B. bei der privatrechtlichen Aktiengesellschaft.