und VBS instruierten Vertreter wahrgenommen. Der Bund ist Eigentümer von 99,94% der Aktien, die verbleibenden 0,06% der Aktien gehören u.a. den Flughafenkantonen, Luftfahrtverbänden und Personalverbänden (vgl. Art. 2 Abs. 2, 5 und 6 VFSD, SR 748.132.1; http://www.skyguide.ch). 71 Beim "Private Public Partnership" erfolgt die Aufgabenerfüllung durch Verwaltungseinheiten mit privaten Partnern im Rahmen einer vertraglich geregelten längerfristigen Zusammenarbeit (http://pppschweiz.ch).