Keine Übertragung auf einen externen Aufgabenträger liegt dagegen vor, wenn sich der Bund an Unternehmen, die Aufgaben im öffentlichen Interesse erfüllen, welche aber nicht zu den gesetzlich geregelten Verwaltungsaufgaben gehören, bloss beteiligt. Beispiele dafür sind der Verein PPP Schweiz71 und das Hotel Bellevue Palace in Bern.72