Die Anstalten werden in den sie konstituierenden Gesetzen manchmal auch als "Institute" und dergleichen bezeichnet. Dies trifft z.B. zu für das Institut für Geistiges Eigentum oder das Schweizerische Heilmittelinstitut "Swissmedic". Aus den massgebenden Rechtsgrundlagen55 geht jedoch jeweils klar hervor, dass diese "Institute" rechtlich Anstalten sind und eigene Rechtspersönlichkeit haben.56 Mit anderen Worten: Mit dem Ausdruck "Institut" wird nicht die Rechtsform umschrieben, sondern der Ausdruck ist Bestandteil des Namens der betreffenden Einheit.