a) Begriff Nach Art. 6 Abs. 3 RVOV gehören insbesondere auch die selbstständigen Anstalten und Betriebe zur dezentralen Bundesverwaltung. Der Begriff "Betrieb" wird in der RVOV nicht präzisiert, aber im öffentlichen Recht des Bundes oft verwendet, z.B. im Arbeitsgesetz38 oder im Bundesgesetz über die Unfallversicherung39. Er bezeichnet jedoch keine besondere Rechts- oder Organisationsform. Historisch lässt er sich in Bezug auf die früheren Rüstungs- und Regiebetriebe des Bundes (z.B. SBB, PTT) verstehen. Heute kommt dem Begriff keine eigenständige Bedeutung mehr zu.40