Die unterstellten Verwaltungseinheiten der zentralen Bundesverwaltung werden bis auf Stufe Amt im Anhang zur RVOV für jedes Departement einzeln aufgelistet (Art. 6 Abs. 4 RVOV). Dabei spielt die Bezeichnung der Verwaltungseinheiten (wie z.B. Büro, Direktion oder Staatssekretariat) keine Rolle. Einheiten unterhalb der Amtsstufe wie die schweizerischen Vertretungen im Ausland oder FLAG-Einheiten, die einem Amt unterstellt sind, werden nicht aufgeführt. Zur zentralen Bundesverwaltung gehören auch ständige Stabs-, Planungs- und Koordinationsorgane (Art. 55 RVOG) sowie überdepartementale Projektorganisationen (Art. 56 RVOG).