Damit der Anhang über den Bestand der ganzen Bundesverwaltung und über ihre Gliederung in zentrale und dezentrale Bundesverwaltung Auskunft geben kann, sind im Lichte von Verfassung und Gesetz klare Abgrenzungskriterien für juristische Personen auf Verwaltungsstufe zu erarbeiten. Diese Kriterien sind auf Verordnungsstufe festzuhalten und der Anhang zur RVOV ist entsprechend anzupassen. Die RVOV und deren Anhang sind so auszugestalten, dass man eindeutig feststellen kann, ob eine rechtlich selbstständige Verwaltungseinheit der Bundesverwaltung angehört oder nicht.