Damit wurde eine beweglichere Lösung gewählt.2 Im Rahmen der Arbeiten zur RVOV als Ausführungserlass zum RVOG entschied man sich, stattdessen die Einheiten der Bundesverwaltung vollständig im Anhang zur RVOV aufzulisten, und zwar nach der Unterscheidung von zentraler und dezentraler Bundesverwaltung. Die Departemente wurden beauftragt, der BK die in den Anhang zur RVOV aufzunehmenden Verwaltungseinheiten und deren Zuordnung zur zentralen oder dezentralen Bundesverwaltung zu melden.