Die RVOV ist im Bereich der dezentralen Verwaltung aufgrund des neuen Konzepts zur Abgrenzung der dezentralen Verwaltungseinheiten von den externen Trägern von Verwaltungsaufgaben vollständig zu überarbeiten: In der Verordnung können gestützt auf die typologischen Abgrenzungskriterien direkt bestimmte Verwaltungseinheiten festgelegt werden, die zur "dezentralen Bundesverwaltung" gehören. Der dezentralen Bundesverwaltung sind zuzuordnen: a) die durch Bundesrecht errichteten selbstständigen Körperschaften, Anstalten und Stiftungen, sofern sie nicht Dienstleistungen am Markt erbringen oder sozialpartnerschaftlich getragen werden, und