Übersicht Ausgangslage Im Anhang zur Regierungs- und Verwaltungsorganisationsverordnung vom 25. November 1998 (RVOV; SR 172.010.1) werden die Verwaltungseinheiten der Bundesverwaltung aufgelistet. Dabei gibt es keine einheitlichen und unbestrittenen Kriterien dafür, ob eine Organisationseinheit zur dezentralen Bundesverwaltung gehört oder externer Träger von Verwaltungsaufgaben ist. Dies führt in der Praxis immer wieder zu Auslegungs- und Anwendungsschwierigkeiten. Diese sind umso gravierender, als an die Zuordnung zur einen oder andern Kategorie oftmals erhebliche Rechtsfolgen (was zum Beispiel den Geltungsbereich eines Erlasses betrifft) geknüpft sind.