Regeste: Der Bericht schlägt vor, die Zuordnung der Verwaltungsträger zum dezentralen oder zum externen Bereich neu aufgrund einer Kombination von typologischen Abgrenzungskriterien vorzunehmen: Das Kriterium der Rechts- bzw. Organisationsform (z.B. Anstalt oder Aktiengesellschaft) dient dabei als erstes bzw. provisorisches Abgrenzungskriterium.