Dadurch wird die Flugsicherung als (Verwaltungs-) Aufgabe nicht übertragen und es besteht folglich kein Legalitätserfordernis für die Erfüllung der übertragenen Vorleistungs-Aufgaben60. Konkret ist es aus dieser Sicht kein Problem, dass die Skyguide bestimmte Aufgaben im Zusammenhang mit Computersoftware in eine Tochtergesellschaft ausgelagert hat61, denn dies berührt die Rechte und Pflichten Privater nicht. Artikel 2 Absatz 2 VFSD lässt somit, gesetzeskonform ausgelegt, das Projekt KNUT nicht zu.