57 Man könnte im Gesetz eine indirekte Beteiligung von bloss 25 % genügen lassen. 58 Auf der Ebene der Statuten könnte man: a) in den Statuten der SkN zwingend eine Beteiligung der Skyguide von 100 % vorsehen; b) sowohl in den Statuten der Skyguide als auch in denen der SkN eine Erhöhung vorsehen, die zusammen eine indirekte Beteiligung von 50 % ergeben, z.B. 80 % und 63 %, oder zweimal 71 %. VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 45 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz