Gegenüber den bereits geprüften Elementen von Artikel 40 Absatz 2 LFG bringt dieser Satz somit keine weitere Einschränkung für das Projekt KNUT mit sich. 5.3 Ergebnis und Lösungsmöglichkeiten Das Projekt ist, so wie geplant, unter dem geltenden LFG nicht zulässig. Es gibt zwei Bereiche, wo es die Anforderungen nicht erfüllt, nämlich: