Dieser offenbare Widerspruch beruht auf einem Versehen der parlamentarischen Redaktionskommission, die kurz vor der Schlussabstimmung in grosser Eile die französische Fassung sprachlich verbessern wollte und dabei aus Versehen den Modus der Zuweisung geändert hat56. Die deutsche und die italienische Fassung sowie die französische Fassung aus den Detailberatungen ("La Confédération assume la haute responsabilité.") geben somit den Sinn der Bestimmung besser wieder: Das Gesetz weist dem Bund die End- (oder Gewährleistungs-) Verantwortung zu, nicht aber die Pflicht, die Aufgabe unbedingt selber zu erfüllen. Gegenüber den bereits geprüften Elementen von Artikel 40 Absatz 2