Das Gesetz weist mit diesem Satz die "hoheitliche Funktion" dem Bund zu, auf französisch "toute activité relevant de la puissance publique" und auf italienisch "per quanto attiene all'e- sercizio della sovranità dello Stato". Der Wortlaut lässt somit annehmen, dass dies den Luftverkehrsleitdienst anspricht, wo die Flugsicherung quasi-staatliche Anweisungen gibt. Der Modus dieser Zuweisung zum Bund ist auf deutsch und italienisch eine Verantwortlichkeit ("verantwortlich"/"responsabile"). Dies deutet darauf hin, dass eine blosse Verdeutlichung eines bereits bekannten Gedankens gemeint ist: Der Bund trägt die Endverantwortung dafür, dass der Flugsicherungsdienst korrekt geleistet wird.