Der Bund muss nach den geltenden Statuten der Skyguide mehr als die Hälfte des Kapitals der Skyguide halten (Art. 3 Abs. 3 der Statuten der Skyguide). Gemäss dem aktuellen Stand des Projekts KNUT ist vorgesehen, dass die Skyguide wiederum mehr als die Hälfte des Kapitals der SkN halten muss (Art. 3 Abs. 2 des Statutenentwurfs der SkN). Dies ergibt rechnerisch nur eine minimale Beteiligung des Bundes an SkN im Umfang von mehr als einem Viertel des Kapitals. Das ist nur die Hälfte von dem, was das Gesetz verlangt.