5.2.5 Rechnerisch zu geringe Beteiligung des Bundes Auch wenn man sich auf den Standpunkt stellen würde, eine indirekte Beteiligung des Bundes an der SkN genüge den gesetzlichen Anforderungen, so müsste doch noch geprüft werden, ob die in den beiden Statuten vorgesehene minimale Bundesbeteiligung das gesetzliche Kriterium erfüllt, wonach der Bund "mehrheitlich" (d.h. zu mehr als 50 %) beteiligt sein muss. Der Bund muss nach den geltenden Statuten der Skyguide mehr als die Hälfte des Kapitals der Skyguide halten (Art. 3 Abs. 3 der Statuten der Skyguide).