VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 41 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz Rechtspersonen sei unzulässig, auch wenn die übrigen gesetzlichen Anforderungen erfüllt wären. Es ist somit gemäss dem geltenden Artikel 40 Absatz 2 LFG zulässig, verschiedene Teile der Flugsicherungsdienste auf mehr als eine Aktiengesellschaft zu verteilen. Noch nicht entschieden ist damit die Frage, ob man dabei einen Teil der Flugsicherungsaufgaben auf eine Tochtergesellschaft der Skyguide übertragen darf.