5.2.2 "einer … Aktiengesellschaft" Das Gesetz spricht von "einer … Aktiengesellschaft", und man kann sich fragen, ob der unbestimmte Artikel der Einzahl wirklich eine Einschränkung auf eine einzige Gesellschaft bedeuten soll. Der reine Wortlaut deutet dies an sich an. Man hat beim Erlass der Gesetzesrevision in den Jahren 1992 und 1993 vordergründig offensichtlich nur an die damalige Swisscontrol gedacht und daher von einer Gesellschaft gesprochen.