5.2 Einzelne Voraussetzungen der Übertragung (Art. 40 Abs. 2 LFG) 5.2.1 Zuständigkeit des Bundesrates zur Aufgabenübertragung Das Gesetz weist die Kompetenz zur Übertragung der Aufgabenerfüllung an einen externen Aufgabenträger dem Bundesrat zu. Das Projekt KNUT könnte gegen diesen Aspekt der Vor-