4.7 Ergebnis Abgesehen von den soeben dargelegten Zweifeln an der Verhältnismässigkeit des Projekts KNUT enthält die Bundesverfassung keine Vorschrift, aufgrund der das Projekt an sich unzulässig wäre. Sie stellt jedoch einige Rahmenbedingungen auf, die bei der Umsetzung des Projekts KNUT berücksichtigt werden müssen. 5. Zulässigkeit auf Gesetzesstufe 5.1 Überblick über die Entstehungsgeschichte von Artikel 40 LFG: – Die bis 2003 geltende Fassung stammte aus einer Revision vom 18. Juni 199346. – Die geltende Fassung der Absätze 2 (geändert), 2bis–2quinquies (neu) und 5 (aufgehoben) stammt aus einer ausschliesslich daraus bestehenden Revision vom 21. März 200347.