Das Interesse daran, dass das Management der Skyguide die SkN steuern kann, scheint daher nicht besonders gross. Aus dieser Sicht kann das öffentliche Interesse an der Tochter-Lösung kaum als schwerwiegend bezeichnet werden. Das entgegenstehende öffentliche Interesse an der Erhaltung der Einflussmöglichkeiten des Bundes hingegen wiegt gerade angesichts der genannten Schweiz-Bezüge umso schwerer. Es ist also zumindest fragwürdig, ob das öffentliche Interesse an der Auslagerung der regionalen und der militärischen Dienste in eine Tochtergesellschaft der Skyguide gegenüber den entgegenstehenden öffentlichen Interessen überwiegt.