39 So regelt beispielsweise auch die Verordnung über die Ausweise für das Personal der Flugsicherung (VAPF; SR 748.222.3) die Zulassung des Flugsicherungspersonals unabhängig von der rechtlichen Ausgestaltung ihres Arbeitgebers (sowohl in der geltenden Fassung als auch nach der laufenden Totalrevision). VPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 37 Gutachten EJPD/Bundesamt für Justiz