2.2.2 Zusammenarbeit mit Skyguide, Steuerung durch Skyguide "Getragen vom Konzerngedanken"22 legt der Entwurf der Leistungsvereinbarung zwischen Skyguide und SkN fest, wie die Zusammenarbeit zwischen den beiden Gesellschaften vor sich gehen soll. Kennzeichnende Elemente sind namentlich: – die Steuerung der SkN durch die Skyguide nicht nur über die Aktionärsrechte, sondern auch über die Leistungsvereinbarung (ein Vertrag nach Obligationenrecht); – die (zumindest faktische) Übernahme sämtlicher von der Skyguide geschlossener Verträge mit Dritten sowie der Skyguide-internen Weisungen durch die SkN (Art. 4 und 5); – die bei der Skyguide verbleibende Gesamtverantwortung (Art. 6);