Die SkN soll die Sachmittel, Angestellten und Aktivitäten der heutigen Geschäftseinheit "regionale und militärische Dienste" (s.o. Ziffer 2.1.4) übernehmen, inkl. "des équipements et du mobilier de bureau, des installations de sécurité aérienne et du matériel informatique" (Art. 3bis Statutenentwurf). Die SkN soll nicht gewinnorientiert sein (Art. 1 Statutenentwurf). Der Statutenentwurf sieht keine besonderen Bestimmungen über die Zusammensetzung der Organe vor. Insbesondere soll der Verwaltungsrat nach den üblichen Regeln des Obligationenrechts von der Generalversammlung gewählt werden. Der Entwurf des Organisationsreglements (Art. 2 Abs. 2) hingegen hält fest: