2.1.6 Kosten- und Ertragsstruktur Die Skyguide soll zwar keinen Gewinn für die Aktionäre (d.h. vor allem für den Bund) erwirtschaften (siehe soeben Ziffer 2.1.5), sie ist jedoch gehalten, die ihr entstehenden Kosten selber zu decken10. Sie tut dies im Wesentlichen, indem sie von den Benützern ihrer Dienste Gebühren erhebt11. Weitere in Artikel 9 Absatz 1 VFSD vorgesehene Einnahmequellen sind: – Abgeltungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen (aktuell v.a. für die Zusammenarbeit mit Frankreich relevant); – Abgeltungen des Bundes für gebührenbefreite Flüge bei der Streckenflugsicherung; – Abgeltungen des Bundes für militärische Flüge; – Einnahmen aus weiteren Dienstleistungen;