{"Signatur": "CH_VB_999", "Spider": "CH_VB", "Datum": "2008-09-30", "PDF": {"Datei": "CH_VB/CH_VB_999_150000185_2008-09-30.pdf", "URL": "https://www.amtsdruckschriften.bar.admin.ch/viewOrigDoc/150000185.pdf?ID=150000185", "Checksum": "f68a5409aeada2b3047f69e02987e9ec"}, "Scrapedate": "2026-03-20", "Num": ["150000185"], "Kopfzeile": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) sonstige Behörden 30.09.2008 150000185"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  autres autorités 30.09.2008 150000185"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) altre autorità 30.09.2008 150000185"}], "Meta": [{"Sprachen": ["de"], "Text": "Eidgenossenschaft Verwaltungspraxis der Bundesbehörden (1987-2017) sonstige Behörden"}, {"Sprachen": ["fr"], "Text": "Conféderation Jurisprudence des autorités administratives de la Confédération (1987-2017)  autres autorités"}, {"Sprachen": ["it"], "Text": "Confederazione Giurisprudenza delle autorità amministrative della Confederazione (1987-2017) altre autorità"}, {"Sprachen": ["de", "fr", "it"], "Text": "Stefan C. 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Weitere in Artikel 9 Absatz 1 VFSD vorgesehene Einnahmequellen sind:\n– Abgeltungen aus zwischenstaatlichen Vereinbarungen (aktuell v.a. für die Zusammenarbeit mit Frankreich relevant);\n\n– Abgeltungen des Bundes für gebührenbefreite Flüge bei der Streckenflugsicherung;\n\n– Abgeltungen des Bundes für militärische Flüge;\n\n– Einnahmen aus weiteren Dienstleistungen;\n\n– Vermögenserträge.\n\nKonkret stammen heute die Betriebserträge der Skyguide aus folgenden Quellen12:\n\n– 61.9 % aus Überfluggebühren (einschliesslich der Entschädigungen von Frankreich für\ndie Kontrolle französischen Luftraums);\n\n– 26 % aus Anfluggebühren;\n\n– 9.7 % aus Vergütungen für militärische Flüge;\n\n– 2.3 % aus übrigen Einnahmen.\n\nAus finanzieller Sicht besteht mit Blick auf die vom Projekt KNUT betroffene Abteilung \"Regionale und militärische Dienste\" eine Besonderheit: Während die militärischen Dienste vom\nBund kostendeckend abgegolten werden, decken die Gebühren für die An- und Abflüge auf\nRegionalflughäfen die entsprechenden Kosten bei Weitem nicht. Die Kostenunterdeckung\ndieses Geschäftsbereichs beträgt rund 24 Millionen Franken pro Jahr13. Die Skyguide beabsichtigt, zur Deckung dieser Lücke Bundesgelder zu beanspruchen, die aus Flug-\n\n9\nVgl. etwa S. 58 des Geschäftsberichts 2007 der Skyguide mit den Vorschlägen des Verwaltungsrats für die\nGewinnverwendung; siehe auch www.skyguide.ch > about skyguide > facts & figures > market structure (direkt:\nhttp://www.skyguide.ch/en/AboutSkyguide/FactsFigures/Marktstruktur/).\n10\nArt. 9 Abs. 1 VFSD; Ziffer 3.1 der strategischen Ziele des Bundesrates für die Skyguide 2008–2011, BBl 2008\n1949, 1950.\n11\nGemäss Artikel 48 Absatz 2 LFG und Artikel 9 Absatz 1 Buchstabe a VFSD und dem 3. Abschnitt der VFSD\nkann die Skyguide Gebühren erheben.\n12\nGeschäftsbericht 2007 der Skyguide, S. 72 (Ziffer 1, Betriebserträge); vgl. auch die vereinfachte Darstellung in\n\"Was tut Skyguide heute\", Präsentation von Urs Ryf, Leiter des Geschäftsbereichs \"Operations\" der Skyguide,\nBern, 21. August 2008, Folie 6.\n13\nDokument \"Lösung für strukturelle Kostenunterdeckung\", zur Verfügung gestellt von Urs Ryf, Skyguide, per E-\nMail vom 17. September 2008; siehe auch den erläuternden Bericht zum Vernehmlassungsentwurf \"Teilrevision I des Luftfahrtgesetzes\", Juni 2008, verfügbar auf www.admin.ch > Vernehmlassungs- und Anhörungsverfahren (direkt: http://www.admin.ch/ch/d/gg/pc/documents/1445/Bericht.pdf).\n\nVPB/JAAC/GAAC 2009, Ausgabe vom 10. Juni 2009 31\nGutachten EJPD/Bundesamt für Justiz\n\nTreibstoffsteuern stammen und in die geplante \"Spezialfinanzierung Luftverkehr\"14 fliessen\nsollen15.\n\n2.1.7 Stellung der Gewerkschaften\nEiner der Gründe, warum die Skyguide die aktuelle Situation nicht als optimal empfindet,\nsteht im Zusammenhang mit der starken Stellung der Gewerkschaften ihrer Angestellten.\nDie Skyguide geht davon aus, dass die Gewerkschaften mit zwei rechtlich getrennten Flugsicherungsunternehmen eher separate Gesamtarbeitsverträge schliessen und Hand für flexiblere Lösungen bieten würden, die der Unterschiedlichkeit der Flughäfen und Ausnahmesituationen bei besonderen Anlässen besser Rechnung tragen würden.16\n\n2.1.8 Single European Sky und die funktionalen Luftraumblöcke\nUnter dem Titel \"Single European Sky\" (SES, etwa: \"einheitlicher europäischer Luftraum\")\nlaufen in Europa intensive Bestrebungen, den europäischen Luftraum unter dem Gesichtspunkt der Optimierung der Verkehrsströme neu zu strukturieren und dabei dessen Zersplitterung durch nationale Landesgrenzen und Interessen aufzulösen, indem eine begrenzte Anzahl von funktionellen Luftraumblöcken geschaffen wird. Die Europäische Gemeinschaft\n(EG) hat bereits ein umfangreiches Regelwerk erlassen, welches die Einrichtung dieser landesgrenzenübergreifenden Luftraumblöcke einleiten und steuern soll. Die Schweiz hat die\nbetreffenden EG-Verordnungen im Luftverkehrsabkommen mit der EG übernommen17.\nAus diesem Projekt \"Single European Sky\" entsteht nun ein Bedürfnis, die verschiedenen\nTätigkeitsbereiche der Skyguide zu entflechten. Dafür sprechen namentlich folgende Gründe:\n– Artikel 15 Absatz 2 Buchstabe d der Verordnung (EG) 550/200418 lässt eine Quersubventionierung zwischen unterschiedlichen Flugsicherungsdiensten nur zu, wenn objektive\nGründe vorliegen und wenn sie eindeutig ausgewiesen wird. Momentan laufende Revisionsbestrebungen deuten darauf hin, dass eine Quersubventionierung zwischen Streckendiensten und Nahverkehrsbereichsdiensten ausnahmslos unzulässig sein wird19.\n\n– Ein länderübergreifender Luftraumblock20 erfordert eine enge Zusammenarbeit der bisher\nnationalen Erbringer von Flugsicherungsdiensten. Denkbar sind vielfältige Kooperations-\n\n"}