Indien behauptete jedoch, nur zur Ausübung des Wiener Mandats das Einverständnis erteilt zu haben und bestritt ein der Schweiz aus den Genfer Abkommen fliessendes Recht. Um eine potentielle Beeinträchtigung des Doppelmandats zu vermeiden, beschränkte sich die Schweiz in der Folge auf die Ausübung des Wiener Mandats und das IKRK übernahm einen grossen Teil der humanitären Aufgaben 19. Im Falkland-Malvinas Konflikt 1982 wurde die Schweiz von Grossbritannien angefragt, die britischen Interessen in Argentinien zu vertreten. Da Argentinien nicht auf das Schweizer Gesuch zur Ausübung des Genfer Mandats antwortete, nahm die Schweiz auch in diesem Konflikt nur das Wiener Mandat wahr.