Nach Kriegseintritt Frankreichs und Grossbritanniens 1956 und dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Ägypten wurde die Schweiz beauftragt, die britischen und französischen Interessen in Ägypten zu vertreten sowie den Schutz der französischen und britischen Staatsangehörigen auch im Sinne der Genfer Konventionen zu übernehmen. Im Wesentlichen übte die Schweiz jedoch lediglich das klassische Wiener Mandat aus. Die rasche Beendigung der bewaffneten Feindseligkeiten gab der Schutzmacht Schweiz praktisch kaum Gelegenheit für eine Anwendung der Genfer Konventionen zu sorgen 18.