Seit Inkrafttreten der Genfer Konventionen 1949 beschränkte sich die Tätigkeit der Schweiz als Schutzmacht fast ausschliesslich auf jene Aufgaben, wie sie aus dem Wiener Mandat her bekannt sind. Eine eigentliche humanitäre Tätigkeit im Sinne des Genfer Mandats nahm sie nur in einem Fall und auch dann nur teilweise wahr, nämlich im Suez-Konflikt 17: Nach Kriegseintritt Frankreichs und Grossbritanniens 1956 und dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zu Ägypten wurde die Schweiz beauftragt, die britischen und französischen Interessen in Ägypten zu vertreten sowie den Schutz der französischen und britischen Staatsangehörigen auch im Sinne der Genfer Konventionen zu übernehmen.