Als weitere mögliche Gründe für die geringe Anzahl Genfer Mandate werden genannt 14: - viele Konflikte haben nicht-internationalen Charakter, daher sind die Regeln zur Schutzmacht gar nicht anwendbar; - die Befürchtung, dass mit der Bezeichnung einer Schutzmacht implizit die Gegenpartei als Staat anerkannt wird; - der fehlende Wille, das Vorliegen eines bewaffneten Konflikts anzuerkennen bzw. die divergierenden Bezeichnungen eines Konflikts; - die Kürze vieler Kriege, sodass das Institut der Schutzmacht nicht zur Anwendung kommt; - die Schwierigkeit, neutrale Staaten zu finden, welche für beide Parteien akzepta-