sendungen)? 7 Oder erhält die Schutzmacht in Art. 8 eine allgemeine Mission, welche ihr das Recht gibt, ausserhalb dieser erwähnten Fälle für die Einhaltung sämtlicher Konventionsbestimmungen zu sorgen? Die Tendenz an der Konferenz von 1949 ging klar Richtung des zweiten Ansatzes 8: die Schutzmacht sollte bei der Ausführung sämtlicher vier Abkommen mithelfen und die korrekte Befolgung überwachen. Die einzige anerkannte Einschränkung stellte die Tatsache dar, dass die Tätigkeit der Schutzmacht Militäraktionen nicht gefährden darf (siehe dazu auch Art. 8 Abs. 3, welcher an die nationale Souveränität erinnert).