2 Die Schutzmacht nach den Wiener Konventionen und den Genfer Konventionen 2.1 Das Wiener Mandat Eine Schutzmacht nach «Wiener Mandat» ist ein Staat, der in einem bestimmten, völkerrechtlich festgelegten Rahmen zwischen Staaten, die in der Regel keine diplomatischen Beziehungen unterhalten, im gegenseitigen Einverständnis ein Minimum an notwendigen Beziehungen aufrechterhält und den Schutz der Angehörigen des nicht vertretenen Staates wahrnimmt. Die mit der Interessenwahrung betraute