Da auf Grund der vorhandenen Daten keine diesbezüglichen Berechnungen erarbeitet wurden, können wir uns zu diesen Vorschlägen kaum verbindlich äussern. Wir schätzen jedoch, dass eine Teilbesteuerung der Dividenden im Umfang von 50% durch eine Besteuerung der Kapitalgewinne des Privatvermögens in gleichem Umfang kompensiert werden müsste. Dies umso mehr, als die Bestimmungen zur Transponierung, zur indirekten Teilliquidation und zum Quasiwertschriftenhandel, in Anbetracht der sehr restriktiven Anwendungsvoraussetzungen, die bereits beschlossen wurden oder noch beraten werden, wahrscheinlich kaum je angewendet werden.