Ein solcher Vorschlag würde die Situation sicherlich ein wenig berichtigen und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit besser berücksichtigen. Dennoch bliebe der Vorschlag insofern diskutabel, als er nicht nur die Ungleichbehandlung mit dem Geschäftsvermögen (eine weitergehende Milderung der Beteiligungen im Geschäftsvermögen wäre wegen der bereits bestehenden, gewichtigen Ungleichbehandlung mit den anderen Einkommen nicht in Betracht zu ziehen) beibehielte, sondern auch mit den Einkommen anderer Art.