3. Muss die Milderung oder Beseitigung der wirtschaftlichen Doppelbelastung mittels Teilbesteuerung aus verfassungsrechtlichen Gründen zwangsläufig mit einer Besteuerung der Kapitalgewinne aus der Veräusserung beweglichen Privatvermögens einher gehen? Wie wir in diesem Gutachten schon mehrfach erläutert haben, ist eine Besteuerung der Kapitalgewinne nicht absolut notwendig. Werden aber die Kapitalgewinne weiterhin nicht besteuert, so steht dem Gesetzgeber, der eine Teilbesteuerung der Dividenden aus Privatvermögen einführen möchte, dafür ein beschränkter Spielraum