Es ist für uns jedoch schwierig, abstrakt eine Grenze zu ziehen, ausserhalb welcher die Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung ohne Einführung von Korrekturmassnahmen wie die Besteuerung der privaten Kapitalgewinne nicht mehr zulässig wären. Gemäss den Berechnungen der ESTV veranlasst eine Teilbesteuerung zwischen 60% und 70% die Unternehmer- Investoren dazu, auf den Bezug eines Lohns zu verzichten und stattdessen die Gewinnausschüttung vorzuziehen. Somit könnte die Zulässigkeit eines Teilbesteuerungssatzes von 70% in Erwägung gezogen werden. Das Modell 3, welches das EFD in die Vernehmlassung gab, sah eine Teilbesteuerung von 70% vor;