von Personenunternehmungen in Aktiengesellschaften fördert. Damit werden klar Investor-Aktionäre bevorteilt, zum Nachteil der Gesellschafter von Personenunter- 139 Es ist auch zu berücksichtigen, dass punktuelle Milderungen auch für Personenunternehmungen und für Selbständigerwerbende vorgesehen sind. VPB/JAAC/GAAC 2008 117 Avis de droit / Gutachten nehmungen, der Selbständigerwerbenden und der übrigen Einkommensarten. Aus den unter Ziff. 4.3.3. erläuterten Gründen scheint uns die daraus erwachsende Bevorzugung unverhältnismässig.