Stützt man sich auf die Untersuchungen der ERU-Kommission, welche vom Bundesrat übernommen wurden, so geht ein System mit Teilbesteuerung der Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen des Privatvermögens zu einem Satz von 50% oder 60%, ohne (teilweise) Besteuerung der privaten Kapitalgewinne, klar über die in der Botschaft des Bundesrates anvisierten Ziele hinaus, da damit ein Wirtschaftswachstum mittels Annäherung an die Finanzierungsneutralität gefördert werden soll. U.E. handelt es sich dabei um ein wirtschaftspolitisches Mittel, welches Kapitalgesellschaften dazu anregt, sich via Aktienausgabe zu finanzieren und eine Umwandlung