Wie bereits unter Ziff. 4.3 dargelegt, ist eine finanzierungsneutrale Besteuerung über eine sehr tiefe Teilbesteuerung der Dividenden unserer Meinung nach schwerlich geeignet, das Ziel des Wirtschaftswachstums zu erreichen, und sie rechtfertigt somit weder eine schwerwiegende Ungleichbehandlung gegenüber den Personenunternehmungen noch gegenüber anderen Einkommensarten. Ein solches System widerspräche dem Idealziel einer rechtsformneutralen Besteuerung und wäre gekennzeichnet durch eine stossende Ungleichheit der steuerlichen Behandlung von Beteiligungen im Vergleich zu anderen Einkommensarten.