Die Frage der Verfassungsmässigkeit der Massnahmen zur Milderung der wirtschaftlichen Doppelbelastung kann nicht isoliert geprüft werden. Es ist das gesamte Steuersystem in Betracht zu ziehen, um feststellen zu können, ob eine bestimmte Massnahme vor dem Grundsatz der rechtsgleichen Behandlung und dem Grundsatz der Besteuerung nach Massgabe der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit standhält.