In diesem Zusammenhang soll daran erinnert werden, dass die Doppelbelastung nur dann eine Überbesteuerung zur Folge hat, wenn der Unternehmer einen grossen Teil seiner Gewinne ausschüttet; ansonsten ist er im Verhältnis zum Selbständigerwerbenden oder einem Teilhaber einer Personenunternehmung nicht benachteiligt, weshalb die Anwendung eines tiefen Besteuerungssatzes in zahlreichen Fällen eine Unterbesteuerung nach sich ziehen könnte. 138 Wie bereits in der FN 4 erwähnt sind wir der Meinung, dass die Sozialversicherungen ebenfalls in die Berechnung einfliessen müssen.