Die neuen Annahmen, auf Grund welcher man zu diesen Sätzen gelangte, wie übrigens auch die Notwendigkeit ihrer Berücksichtigung sowie ihre Auswirkungen auf die Berechnung wurden nicht oder nur geringfügig erklärt; auch wurden die Auswirkungen dieser Sätze auf die Grenzsteuerbelastungen nicht aufgezeigt. Es scheint uns folglich schwierig, ein Urteil über die Richtigkeit der neu getroffenen Annahmen und folglich auch der neu errechneten Sätze abzugeben.