Auf Grund der Überlegungen der vorherigen Ziffer muss man annehmen, dass die Annäherung an eine finanzierungsneutrale Besteuerung auf dem Weg einer Teilbesteuerung der Dividenden zu einem tiefen Satz kaum als adäquates Mittel zur Förderung des Wirtschaftswachstums betrachtet werden kann, welches übrigens in der Verfassung nicht ausdrücklich als Ziel figuriert. Damit ist die Massnahme zur Zielerreichung umso weniger notwendig.