Schlussendlich wird mit dem Gebot der Verhältnismässigkeit im engeren Sinn die Schwere der Auswirkungen des gewählten Mittels auf die Situation des Bürgers abgewogen gegen das zu erwartende Resultat aus Sicht des öffentlichen Interesses. Es geht also darum zu prüfen, wie schwer sich die Massnahme bei ihrer Realisation auswirkt.