Artikel 94 BV, welchen Sie anlässlich der Sitzung vom vergangenen 9. November erwähnt haben, ist eine allgemeine Bestimmung, welche von Bund und Kantonen ausschliesslich verlangt, günstige Rahmenbedingungen für die Wirtschaft zu schaffen und auf diese Weise das Wirtschaftwachstum zu begünstigen. Eine solche Bestimmung kann teilweise auch mit steuerlich günstigen Rahmenbedingungen für Gesellschaften konkretisiert werden, etwa durch einen tiefen Gewinnbesteuerungstarif für alle Gesellschaften.