Ausgehend vom Grundsatz, dass für die finanzierungsneutrale Steuerstruktur 135 hauptsächlich wirtschaftpolitische Gründe angeführt werden (da nach unserer Meinung keine rechtlich unzulässige Ungleichbehandlung vorliegt), muss die Prüfung der Verfassungsmässigkeit der vorgeschlagenen Massnahmen folgende Fragen beantworten: a) Sieht die Verfassung ein «Wirtschaftswachstum» als Ziel vor? b) Kann man dieses Ziel mit steuerlichen Massnahmen erreichen und darf man akzeptieren, dass man sich damit von den Steuergrundsätzen der Gleichbehandlung und der Besteuerung nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit entfernt?