manchmal die Thesaurierung nicht aus steuerlichen Gründen wählt, sondern um sich der Kontrolle der anderen Aktionäre entziehen zu können 134. Das vorgeschlagene Mittel scheint uns deshalb nicht genügend spezifisch. Die Teilbesteuerung der Dividenden zu einem ermässigten Satz kann zwar sicherlich die Dividendenausschüttung anregen, hingegen vermag sie die Verwendung dieser Dividenden nicht zu beeinflussen. So hängt das vorgeschlagene Mittel allzu sehr von den Reaktionen des Investors ab, welche den intendierten Zweck der Massnahme unterlaufen können, als dass von ihm ein bedeutender Einfluss auf das Wachstum ausgehen könnte.