So kann nicht ausgeschlossen werden, dass der Unternehmer-Investor seine Gewinne lieber in die Entwicklung seiner Gesellschaft oder in sichere Branchen investiert. Die Botschaft relativiert ebenfalls die Wachstumseffekte, welche von grösseren Kapitalgesellschaften ausgehen, da die Leitung solcher Gesellschaften 132 Siehe Thomas Koller, Privatrecht und Steuerrecht, Stämpfli & Cie AG, Bern, 1993, S. 394ff.; Botschaft vom 13. Juni 2000 zum Fusionsgesetz, BBl 2000 4337, Ziff. 1.3.9.2. 133 Dieses Wachstum manifestiert sich namentlich in einem Anstieg des BIP, des Konsums und der Löhne.